das Bürgerhaus für die Durchführung einer Feier/Veranstaltung anmieten zu dürfen.
Diese Reservierung ist für mich/ uns verbindlich. Die unten aufgeführten Hinweise und Bedingungen habe(n) ich/ wir gelesen und anerkannt.
Folgende Hinweise und Bedingungen, die den Vertrag zwischen Ihnen und uns regeln, sind zu beachten: Eine verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der Gemeindeverwaltung Burkau vorliegt. Der Mieter kann das Objekt am Nutzungstag ab 11.00 Uhr bis zum Folgetag um 9.30 Uhr nutzen
Mit der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises fällig. Die Restgebühr ist nach der Nutzung zu entrichten. Am letzten Werktag vor dem vereinbarten Nutzungstermin ist vom Nutzer der Vertrag in der Gemeindeverwaltung Burkau zu unterschreiben.
Sollten Sie vor Beginn des Mietverhältnisses vom Vertrag zurücktreten, macht die Gemeinde Burkau Mietausfall geltend. Die Kosten hierfür betragen im Einzelnen:
ab Anmeldung bis 30 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises (24,75 EUR)
ab 29. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtantritt 50 % des Mietpreises (82,50 EUR)
Selbstverständlich kann bei Nichtantritt vom Anmeldenden ein Ersatz/Vertreter benannt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. |