Containerstellplätze
von Sebastian Hein
Containerstellplätze
Auf Grund der immer mal wieder im Gemeindeamt eingehenden Beschwerden über die Nutzung der Wertstoffcontainer außerhalb der Einwurfzeiten weisen wir an dieser Stelle nochmals auf einige wichtige Punkte hin.
Hervorheben möchten wir die genau festgelegten und auf den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten.
Diese besagen, dass das Einwerfen nur werktags, also Montag bis Samstag, von 7 bis 19 Uhr erlaubt ist. Außerhalb dieser Zeiten und insbesondere nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen in die Wertstoffcontainer strikt verboten.
Wir appellieren an alle Nutzer, die Einwurfzeiten unbedingt einzuhalten, um die Anwohner die in unmittelbarer Nähe der Containerstellplätze leben, vor dem Lärm zu schützen. Denn Lärmschutz ist auch Umweltschutz.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Keramik, Porzellan und Spiegelglas nicht in die Glascontainer eingeworfen werden dürfen. Transportbehältnisse für das Altglas sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Ablagern von Abfällen, Wertstoffen oder anderen Gegenständen auf oder neben den Wertstoffcontainern ist ebenso untersagt, wie das Einwerfen größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen.
Mit der Einhaltung dieser Eckpunkte sorgen wir alle dafür, dass die Containerstellplätze kein Streitthema zum Lärmschutz und öffentlicher Ordnung mehr darstellen.
Die Gemeindeverwaltung