Gemeinderatswahl am 09.06.2024 – Aufruf zur Mitwirkung

von Sekretariat

Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024 wird der Gemeinderat der Gemeinde Burkau neu gewählt.

Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung dieser Wahl ist es erforderlich, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss ist für die Vorbereitung, Leitung und Auswertung der Gemeinderatswahl zuständig.

Diese Tätigkeit sollte jedoch nicht mit der Tätigkeit des Wahlvorstandes in den einzelnen Wahllokalen verwechselt werden.

Der Gemeindewahlausschuss wird aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gebildet und besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern sowie deren Stellvertretern in gleicher Anzahl. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden durch den Gemeinderat gewählt. Bei der Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

 

Wichtiger Hinweis:      Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig ist.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hiermit aufgerufen, ehrenamtlich im Gemeindewahlausschuss mitzuwirken. Ihre Meldung und Anfragen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 04.12.2023 an die Gemeindeverwaltung Burkau (Ansprechpartner: Sandra Munke – E-Mail: sandra.munke@gemeinde-burkau.de).

 

 

Besetzung der Wahlvorstände

 

Weiterhin benötigen wir im Rahmen der o. g. Wahl noch zusätzliche Unterstützung der Wahlvorstände in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand.

 

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben weiteren Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände und die erforderlichen Hilfskräfte werden durch die Gemeinde, aus dem Kreis der Wahlberechtigten und der Gemeindebediensteten, bestellt. Die Gemeinde soll bei der Bestellung nach Möglichkeit, die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigen.

 

Ihre Meldung richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 15.01.2024 an die Gemeindeverwaltung Burkau (Ansprechpartner: Sandra Munke – E-Mail: sandra.munke@gemeinde-burkau.de).

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