Veranstaltung Hexenfeuer
von Sebastian Hein
In der Gemeinde Burkau wird seit vielen Jahren die Tradition des Abbrennens von Hexenfeuern gepflegt und gelebt.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Bereich des Naturschutzes, gehen Einschränkungen für diese Tradition einher. Infolge dessen ist die Gemeindeverwaltung Burkau auf der Suche nach zentralen Standorten, an denen Hexenfeuer öffentlich durchgeführt werden können.
Hexenfeuern dürfen nur noch unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Erteilung einer Genehmigung durchgeführt werden:
- Die Fläche für das Hexenfeuer muss öffentlich zugänglich
- Es ist nur trockenes unbehandeltes Holz, wie z. B. Baum- und Strauchverschnitt oder unbehandeltes Altholz, zu verbrennen. Das Verbrennen von Plaste, Gummi, anderen chemischen Stoffen, Pappe, Papier, Textilien, Bauholz oder Laub ist verboten.
- Aus Gründen des Naturschutzes ist das Holz erst kurz vor dem Abbrennen zu Haufen aufzuschichten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Haufen umzuschichten.
- Die Hexenfeuer müssen 200 m von der Autobahn, 100 m von Bundes-, Land und Kreisstraßen, Waldflächen sowie von Lagern/ Betrieben mit explosionsgefährlichen Stoffen usw. entfernt sein.
- Die Hexenfeuer müssen im Brandfall für die Feuerwehr gut zugänglich und erreichbar sein.
- Es ist zu gewährleisten, dass Personen, Gebäude, eventuell angrenzende Bäume oder Sträucher keinen Schaden erleiden. Eine Belästigung durch Rauchentwicklung und Funkenflug ist zu vermeiden.
- Das Anzünden der Feuer ist nur bis zur Waldbrandgefahrenstufe 2 erlaubt.
- Das Feuer ist nach Beendigung restlos abzulöschen. Die Aschereste sind entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften an den Folgetagen zu beseitigen.
Hexenfeuer dürfen nur auf Grundstücken durchgeführt werden, bei denen die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorliegt. Der Verantwortliche (Antragsteller) ist für die ordnungsgemäße Auf- und Umschichtung, das Abbrennen sowie die Entsorgung der Brennreste zuständig. Kontrollen werden bei Bedarf durchgeführt.
Wenn Sie in 2024 ein öffentliches Hexenfeuer nach dem oben genannten Gesichtspunkten durchführen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 08.02.2024 als Verantwortlicher schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder telefonisch unter 035953/2909-0 bei der Gemeindeverwaltung Burkau.
Eine persönliche Vorsprache kann aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung