Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur mit 3G Nachweis

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Gemäß §6 (2) der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, gültig vom 22.11.2021 bis 12.12.2021, gilt für den Rechts- und Geschäftsverkehr von und mit staatlichen Stellen, hier: Gemeinde Burkau, die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Die Kontrolle der jeweiligen Nachweise erfolgt durch Mitarbeiter der Gemeinde Burkau. Ohne diese Nachweise kann unter anderem kein Zutritt zum Gemeindeamt gewährt werden.

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