Aktuelles
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der
- Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 (Beschluss-Nr. 8/62/25) den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ in der Fassung vom 06.11.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 93/11, 93/12, 93/15, 93/16, 93/28, 93/29, 93/30, 93/31, 93/32, 93/34, 93/36, 93/37, 93/38, 93/39, 550/1, 551/2, 551/5, 551/6 551/7, 551/8, 551/11, 551/12, 551/13, 551/14, 551/15, 551/16, 552/1, 552/2, 558/b, 1312/a und Teile des Flurstückes 93/35 sowie die Erweiterungsflächen Flurstücke 549/6 und 1324/8 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 549/4 der Gemarkung Burkau.
Der Entwurf bestehend aus Unterlage 1.1 Planteil A – Planzeichnung mit Planteil B Textliche Festsetzungen, Unterlage 1.2 Begründung, Unterlage 2 Umweltbericht mit Grünordnung und Unterlage 3 Artenschutzbeitrag ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.11.2025:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
- den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
- die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
- die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 06.11.2025:
Dem Umweltbericht zum Entwurf der Bebauungsplanänderung können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.
Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 06.11.2025:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.
Anlage: Auswertung zur Untersuchung der Niederschlagswasserbeseitigung vom 29.08.2025
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung:
LRA Bautzen Stellungnahme vom 04.04.2025:
- Sachgebiet Naturschutz (Ergänzung Artenschutzmaßnahmen, Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen)
- Sachgebiet Wasser (Hinweis Niederschlagsbeseitigung)
LfULG Stellungnahme vom 02.04.2025:
- Ergänzung von Hinweisen zu Radonschutz und geologischen Anforderungen
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ können bis zum 16. Januar 2026 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Sebastian Hein
Bürgermeister
Information INFO-Kabel
Am 01.12.2025 findet zwischen 8:30 Uhr und 13:30 Uhr eine Stromabschaltung in Burkau statt, die einen Verstärkerpunkt der Infokabel betrifft. In dieser Zeit ist der TV-Empfang nicht möglich. Davon betroffen sind auch Kunden, die den Internetanschluss über das TV-Netz nutzen.
Dies betrifft:
- Hauptstraße 157 - 187
- Hauptstraße 115 - 155
- Sandweg
- Gärtnereiweg
- Sachsenheimer Straße
Information
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die geplanten Orientierungsmarschübungen der Offiziersschule des Heeres, die im Zeitraum vom 26. November 2025 bis
zum 4. Februar 2026 auch im Gebiet der Gemeinde Burkau stattfinden werden.
Information
Der Abschnitt Lindenstraße außerorts zwischen Jiedlitz und Cannewitz wird in der Zeit vom 18.11.- 20.11. 2025 auf Grund der Verladung von Zuckerrüben zeitweise voll gesperrt sein.
Information
Die Grüngutannahmestelle in Burkau ist in diesem Jahr bis zum 22.11.2025 geöffnet.
An diesem Tag werden nochmals Gras- und Gartenabfälle sowie Baumschnitt angenommen.
Information
Auf Grund von Baumaßnahmen bleibt die Autobahnauffahrt Burkau in Richtung Dresden vom 21.10. bis 23.10.2025 gesperrt.
News aus der Gemeinde Burkau
Fertigstellung des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Jiedlitz
FREIBAD BURKAU
***INFORMATION***
Aufgrund der Wetterlage bleibt das Freibad Burkau einschließlich Sonntag, den 03.08.2025 geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung
Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen zum Schutze des Wasserhaushaltes vor den Folgen der anhaltenden Dürresituation im Landkreis Bautzen vom 28.07.2022
Der Landkreis Bautzen als untere Wasserbehörde hat auf der Grundlage des 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Beschränkung von Wasserentnahmen
Das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere Pumpen, ist untersagt.
Das gilt auch für das Entnehmen auf der Grundlage erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind:
- das erlaubnisfreie Entnehmen für Zwecke der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit oder für die Übung und Erprobung solcher Gefahrenabwehrmaßnahmen nach § 8 Abs. 2 und 3 WHG,
- das Entnehmen für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen in Verbindung mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis.
- Das Schöpfen mit Handgefäßen ist weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauches erlaubt.
Das Entnehmen von Grundwasser aus privaten Brunnen zum Zweck des
Bewässerns von Rasenflächen ist in der Zeit von 10.00-19.00 Uhr unzulässig.
In der übrigen Zeit ist es für maximal eine Stunde pro Tag zulässig.
Diese Verfügung behält bis auf Widerruf durch den Landkreis Bautzen als untere Wasserbehörde ihre Gültigkeit.
Sebastian Hein
Bürgermeister
Straßensperrung in Jiedlitz
In der Zeit zwischen dem 30.06.2025 und dem 09.07.2025 wird der Kreuzungsbereich Lindenstraße, Gartenstraße und Siedlung Jiedlitz vor dem neuen Feuerwehrgerätehaus auf Grund von Asphaltarbeiten voll gesperrt.
Die Umleitung nach Siedlung Jiedlitz und Bocka erfolgt über Uhyst am Taucher.
Die Gemeindeverwaltung
Straßenbauarbeiten im Bereich Taschendorf und in Richtung Uhyst a.T. auf der K 7269
057/2025 - Straßenbauarbeiten im Bereich Taschendorf und in Richtung Uhyst a.T. auf der Kreisstraße K 7269 in 2 Bauabschnitten starten
1. Bauabschnitt beginnt nächste Woche
Voraussichtlich ab dem 19. Mai bis zum 27. Juni wird in der Ortsdurchfahrt Taschendorf auf der Bischofswerdaer Straße zwischen Haus Nr. 9 bis 7 auf einer Länge von ca. 200 m ein neuer Regenwasserkanal errichtet sowie die Fahrbahn erneuert.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die Umleitung für den 1. Bauabschnitt führt über die S 111 Richtung Bischofswerda und über die S 101 Richtung Schönbrunn/Uhyst a.T. in beiden Richtungen.
2.Bauabschnitt folgt im Anschluss
In den Sommerferien vom 30. Juni bis zum 08. August werden die Arbeiten im 2. Bauabschnitt fortgesetzt. Es erfolgen dann weiterführend auf der Bischofswerdaer Straße in Richtung Uhyst a.T auf einer Länge von ca. 200 m eine Deckenerneuerung sowie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle.
Auch für diese Bauarbeiten wird der betreffende Abschnitt voll gesperrt. Die Umleitung für den 2. Bauabschnitt führt über die S 111 Richtung Bischofswerda, die S 101 Richtung Schönbrunn, die K 7266 Richtung Burkau sowie die K 7267 Richtung
Uhyst a.T. in beiden Richtungen.
Die Bushaltestelle in Taschendorf wird bis zum Beginn der Ferien bedient.
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Brennholzverkauf
Verkauf von Brennholz ( Eiche und Buche) aus dem Taucherwald.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Revierförster Herrn Bayer unter 0173 5752297.
INFORMATION
Die Gemeindeverwaltung Burkau bleibt am Freitag, dem 02.05.2025 und am Freitag , dem 30.05.2025 geschlossen.
Bekanntmachung
Die Grüngutannahmestelle am Sandweg hat ab 05.April 2025 jeweils sonnabends von 13.00 Uhr bis 15.00 Ihr geöffnet.
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Uhyst a.T.
Alle Eigentümer von bejagdbaren Grundbesitz in Uhyst a.T., Taschendorf, Großhänchen, Pannewitz und Taucherwald können einen Antrag auf Auszahlung der Jagdpacht der Jahre 2017-2025 stellen.
Dieser ist unter https://www.gemeinde-burkau.de/formulare.html abrufbar.
Die Frist zur Einreichung des Auszahlungsantrages ist der 30.06.2025
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INFORMATION
Die öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl erfolgt am Montag, dem 17. Februar, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Burkau.
gez. Sandra Munke
Information zur Beschaffung von biometrischen Passbildern ab 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 werden Fotos für Pässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann in den Passämtern nicht mehr angenommen.
Ab diesem Datum soll es die Möglichkeit geben, dass Passbild vor Ort im Einwohnermeldeamt Burkau machen zu lassen.
Wird das Bild im Fotostudio gemacht, wird dieses auf gesichertem elektronischem Wege an das Bürgeramt gesendet.
Unter dem Link Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | e-passfoto.de können Sie schauen, welcher Fotograf in Ihrer Nähe dieses Verfahren anbietet.
Auch das Photoatelier Skalla und Foto Schaarschmidt aus Bischofswerda bieten diesen Service in gewohnter kompetenter Weise an.
Die Gemeindeverwaltung
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Standortabfrage Hexenfeuer 2025
Veranstaltung Hexenfeuer
In der Gemeinde Burkau wird seit vielen Jahren die Tradition des Abbrennens von Hexenfeuern gepflegt und gelebt.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Bereich des Naturschutzes, gehen Einschränkungen für diese Tradition einher. Infolge dessen ist die Gemeindeverwaltung Burkau auf der Suche nach zentralen Standorten, an denen Hexenfeuer öffentlich durchgeführt werden können.
Hexenfeuern dürfen nur noch unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Erteilung einer Genehmigung durchgeführt werden:
- Die Fläche für das Hexenfeuer muss öffentlich zugänglich
- Es ist nur trockenes unbehandeltes Holz, wie z. B. Baum- und Strauchverschnitt oder unbehandeltes Altholz, zu verbrennen. Das Verbrennen von Plaste, Gummi, anderen chemischen Stoffen, Pappe, Papier, Textilien, Bauholz oder Laub ist verboten.
- Aus Gründen des Naturschutzes ist das Holz erst kurz vor dem Abbrennen zu Haufen aufzuschichten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Haufen umzuschichten.
- Die Hexenfeuer müssen 200 m von der Autobahn, 100 m von Bundes-, Land und Kreisstraßen, Waldflächen sowie von Lagern/ Betrieben mit explosionsgefährlichen Stoffen usw. entfernt sein.
- Die Hexenfeuer müssen im Brandfall für die Feuerwehr gut zugänglich und erreichbar sein.
- Es ist zu gewährleisten, dass Personen, Gebäude, eventuell angrenzende Bäume oder Sträucher keinen Schaden erleiden. Eine Belästigung durch Rauchentwicklung und Funkenflug ist zu vermeiden.
- Das Anzünden der Feuer ist nur bis zur Waldbrandgefahrenstufe 2 erlaubt.
- Das Feuer ist nach Beendigung restlos abzulöschen. Die Aschereste sind entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften an den Folgetagen zu beseitigen.
Hexenfeuer dürfen nur auf Grundstücken durchgeführt werden, bei denen die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorliegt. Der Verantwortliche (Antragsteller) ist für die ordnungsgemäße Auf- und Umschichtung, das Abbrennen sowie die Entsorgung der Brennreste zuständig. Kontrollen werden bei Bedarf durchgeführt.
Wenn Sie in 2025 ein öffentliches Hexenfeuer nach dem oben genannten Gesichtspunkten durchführen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 14.02.2025 als Verantwortlicher schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder telefonisch unter 035953/2909-0 bei der Gemeindeverwaltung Burkau.
Die Gemeindeverwaltung
Information
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Information
Die Grüngutannahmestelle in Burkau ist in diesem Jahr bis zum 23.11.2024 geöffnet. An diesem Tag werden nochmals Gras- und Gartenabfälle, sowie Baumschnitt in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr angenommen.
Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Lärmkarten
Im Rahmen der EU- Umgebungslärmrichtlinie „2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ wurde 2022 wieder eine Lärmkartierung unter der Federführung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) entlang der Bundesautobahn 4 für die Gemeinde Burkau durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind über die Website des LfULG verfügbar. Zur interaktiven Karte IDA gelangen Sie über
Des Weiteren können die Lärmkarten im Hauptamt der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wird auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes geprüft. Die Gemeinde Burkau bietet dazu den Bürgern im Rahmen einer Beteiligung die Möglichkeit, Stellungnahmen mit sachdienlichen Hinweisen und Angaben zur Bewertung der Lärmsituation bei der Auswertung der Lärmkartierung bis zum 25.01.2024 bei der Gemeindeverwaltung mündlichen, schriftlichen oder zur Niederschrift vorzubringen.
Sebastian Hein
Bürgermeister
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Veranstaltung Hexenfeuer
In der Gemeinde Burkau wird seit vielen Jahren die Tradition des Abbrennens von Hexenfeuern gepflegt und gelebt.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Bereich des Naturschutzes, gehen Einschränkungen für diese Tradition einher. Infolge dessen ist die Gemeindeverwaltung Burkau auf der Suche nach zentralen Standorten, an denen Hexenfeuer öffentlich durchgeführt werden können.
Hexenfeuern dürfen nur noch unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Erteilung einer Genehmigung durchgeführt werden:
- Die Fläche für das Hexenfeuer muss öffentlich zugänglich
- Es ist nur trockenes unbehandeltes Holz, wie z. B. Baum- und Strauchverschnitt oder unbehandeltes Altholz, zu verbrennen. Das Verbrennen von Plaste, Gummi, anderen chemischen Stoffen, Pappe, Papier, Textilien, Bauholz oder Laub ist verboten.
- Aus Gründen des Naturschutzes ist das Holz erst kurz vor dem Abbrennen zu Haufen aufzuschichten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Haufen umzuschichten.
- Die Hexenfeuer müssen 200 m von der Autobahn, 100 m von Bundes-, Land und Kreisstraßen, Waldflächen sowie von Lagern/ Betrieben mit explosionsgefährlichen Stoffen usw. entfernt sein.
- Die Hexenfeuer müssen im Brandfall für die Feuerwehr gut zugänglich und erreichbar sein.
- Es ist zu gewährleisten, dass Personen, Gebäude, eventuell angrenzende Bäume oder Sträucher keinen Schaden erleiden. Eine Belästigung durch Rauchentwicklung und Funkenflug ist zu vermeiden.
- Das Anzünden der Feuer ist nur bis zur Waldbrandgefahrenstufe 2 erlaubt.
- Das Feuer ist nach Beendigung restlos abzulöschen. Die Aschereste sind entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften an den Folgetagen zu beseitigen.
Hexenfeuer dürfen nur auf Grundstücken durchgeführt werden, bei denen die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorliegt. Der Verantwortliche (Antragsteller) ist für die ordnungsgemäße Auf- und Umschichtung, das Abbrennen sowie die Entsorgung der Brennreste zuständig. Kontrollen werden bei Bedarf durchgeführt.
Wenn Sie in 2024 ein öffentliches Hexenfeuer nach dem oben genannten Gesichtspunkten durchführen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 08.02.2024 als Verantwortlicher schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder telefonisch unter 035953/2909-0 bei der Gemeindeverwaltung Burkau.
Eine persönliche Vorsprache kann aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung
Gemeinderatswahl am 09.06.2024 – Aufruf zur Mitwirkung
Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024 wird der Gemeinderat der Gemeinde Burkau neu gewählt.
Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung dieser Wahl ist es erforderlich, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss ist für die Vorbereitung, Leitung und Auswertung der Gemeinderatswahl zuständig.
Diese Tätigkeit sollte jedoch nicht mit der Tätigkeit des Wahlvorstandes in den einzelnen Wahllokalen verwechselt werden.
Der Gemeindewahlausschuss wird aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gebildet und besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern sowie deren Stellvertretern in gleicher Anzahl. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden durch den Gemeinderat gewählt. Bei der Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Wichtiger Hinweis: Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hiermit aufgerufen, ehrenamtlich im Gemeindewahlausschuss mitzuwirken. Ihre Meldung und Anfragen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 04.12.2023 an die Gemeindeverwaltung Burkau (Ansprechpartner: Sandra Munke – E-Mail: sandra.munke@gemeinde-burkau.de).
Besetzung der Wahlvorstände
Weiterhin benötigen wir im Rahmen der o. g. Wahl noch zusätzliche Unterstützung der Wahlvorstände in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben weiteren Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände und die erforderlichen Hilfskräfte werden durch die Gemeinde, aus dem Kreis der Wahlberechtigten und der Gemeindebediensteten, bestellt. Die Gemeinde soll bei der Bestellung nach Möglichkeit, die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigen.
Ihre Meldung richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 15.01.2024 an die Gemeindeverwaltung Burkau (Ansprechpartner: Sandra Munke – E-Mail: sandra.munke@gemeinde-burkau.de).
Weiterlesen … Gemeinderatswahl am 09.06.2024 – Aufruf zur Mitwirkung
weitere Betreuungsplätze für den Hort
Schliessung Freibad Burkau
Das Freibad Burkau beendet die Badesaison 2023 zum 01.09.2023. Wir bedanken uns bei 24.345 Besuchern, bis zum nächsten Jahr.
Modernisierung des Speiseraumes der Grundschule Burkau
Weiterlesen … Modernisierung des Speiseraumes der Grundschule Burkau
Öffnung Grüngutsammelplatz 2023
Die Gemeindeverwaltung Burkau gibt bekannt, dass der Grüngutsammelplatz am Sandweg wieder ab dem 15.04.2023 jeweils sonnabends in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr geöffnet ist.
Die Gemeindeverwaltung
Instandsetzung der "Alten Straße" in Uhyst a.T.
Weiterlesen … Instandsetzung der "Alten Straße" in Uhyst a.T.
neues Spielgerüst in Jiedlitz
Einbau barrierefreie Toilette mit Zugang in der Taucherwaldhütte
Weiterlesen … Einbau barrierefreie Toilette mit Zugang in der Taucherwaldhütte
Freibad Burkau
FREIBAD BURKAU
Das Freibad Burkau hat seine Badesaison beendet und ist ab sofort geschlossen. Wir bedanken uns bei 28.203 Besuchern in diesem Jahr. Wir bedanken uns bei allen Besuchern und freuen uns auf die Badesaison 2023.
Die Gemeindeverwaltung
Informationen zur Grundsteuerreform
Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Steuerzahler,
Formulare zur Grundsteuererklärung sind ausschließlich beim Finanzamt Bautzen erhältlich.
Bitte richten Sie alle Anfragen die im Zusammenhang mit Erfassung der Daten entstehen an das Service-Telefon:
03591/488-9090.
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind nicht berechtigt, Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare zu geben sowie Informationen zum Grundstück zu erteilen.
Wir bitten um Verständnis!
Aufruf zur Spendenaktion des Fördervereines der Grundschule Burkau
Aufruf zur Spendenaktion des Fördervereines der Grundschule Burkau. Wir bitten hier um Unterstützung, die Gemeinde Burkau steht hinter dieser Aktion.......
Vielen Dank schon im Voraus für alle Unterstützer....
Weiterlesen … Aufruf zur Spendenaktion des Fördervereines der Grundschule Burkau
Onlineterminkalender für das Einwohnermeldeamt
Ab sofort steht für Termine im Einwohnermeldeamt ein Online Buchungskalender zur freien Terminwahl zur Verfügung.
Weiterlesen … Onlineterminkalender für das Einwohnermeldeamt
ZENSUS 2022
Zensus 2022: Weiterhin Interviewer gesucht!
Anmeldefrist verlängert!
2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt.
Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Warum gibt es den Zensus?
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.
Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.
Ausbildung zum Wegewart
Ehrenamt ist die grundlegende Stütze für einen qualitativen Wandertourismus
Um den nachhaltigen Wandertourismus zu verbessern und zu fördern, bedarf es fachkundigen Wegewarten und Wegewartinnen, die unsere Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (kurz OHTL) kennen, lieben und erhalten wollen. Schöne, sichere und gut ausgeschilderte Wanderwege sind das A. und O. für einen guten und bleibenden Eindruck.
Dafür benötigt jede Kommune ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die unsere Wanderwege kennen, sie regelmäßig testen, eventuelle Schwachstellen oder Verbesserungsmöglichkeiten ermitteln und diese an die zuständigen Stellen (i.d.R. Gemeindeämter) weitergeben. Um interessierten und aktiven Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, bieten wir die Teilnahme an einer Ausbildung zum Wegewart / zur Wegewartin an. Jährliche Treffen für ein netzwerkbildenden Ehrfahrungsaustausch sollen die Arbeit für alle Wanderbeteiligten in der OHTL nachhaltig verbessern.
Wander- und Pilgerwege müssen gewartet werden und sicher gekennzeichnet sein
Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur mit 3G Nachweis
Gemäß §6 (2) der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, gültig vom 22.11.2021 bis 12.12.2021, gilt für den Rechts- und Geschäftsverkehr von und mit staatlichen Stellen, hier: Gemeinde Burkau, die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Die Kontrolle der jeweiligen Nachweise erfolgt durch Mitarbeiter der Gemeinde Burkau. Ohne diese Nachweise kann unter anderem kein Zutritt zum Gemeindeamt gewährt werden.
Weiterlesen … Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur mit 3G Nachweis
Freibad Saison beendet
Das Freibad Burkau hat die Saison 2021 zum 31.08.2021 aufgrund der Wetterlage beendet. Wir bedanken uns bei ca. 17.500 Besuchern und hoffen auf eine bessere Freibadsaison in 2022.
Die Gemeindeverwaltung
FREIBAD Eröffnung 2021
Liebe Besucher des Freibades,
wir starten in die neue Badesaison am 14.06.2021.
ACHTUNG!
Auch wir unterliegen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
Schnelltests in der Gemeinde Burkau
Teststelle: Hausarztpraxis Dr. med. Alexander Scholze, Schulstraße 15a, 01906 Burkau Wann? : Montags bis freitags von 6.30 - 12.00 Uhr / Sonnabend 9.00 - 10.00 Uhr Terminvergabe notwendig: Telefonisch einen Tag vorher, für Sonnabend bis Freitag 12.00 Uhr / Telefonnummer: 035953 5201